Das Schweizer Transparenzregister funktioniert nach dem Prinzip der Selbstdeklaration. Meldepflichtige Unternehmen sind eigenverantwortlich dafür, ihre wirtschaftlich berechtigten Personen fristgerecht zu ermitteln, zu überprüfen und einzutragen – und die Angaben dauerhaft aktuell sowie korrekt zu halten.
Grundsätzlich gilt die Eintragungspflicht für die Mehrheit der nach Schweizer Recht organisierten Unternehmen sowie für ausländische juristische Personen mit Inlandsbezug. Ausgenommen sind unter anderem Personengesellschaften wie Einzelunternehmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften sowie bestimmte von der Pflicht befreite juristische Personen.
Die vollständigen Aufstellungen aller meldepflichtigen und befreiten Gesellschaften finden sich im Gesetz über die Transparenz juristischer Personen (Transparenzgesetz, TJPG), insbesondere in den Artikeln 2 und 3. Unternehmen sollten daher frühzeitig prüfen, ob sie unter die Meldepflicht fallen, um Fristversäumnisse und damit verbundene Risiken zu vermeiden.
Diese Unternehmen unterstehen der Meldepflicht:
Aktiengesellschaften
Kommanditaktiengesellschaften
Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Genossenschaften
Investmentgesellschaften mit variablem Kapital (SICAV)
Investmentgesellschaften mit festem Kapital (SICAF)
Kommanditgesellschaften für kollektive Kapitalanlagen
